Energieausweis / Energieberatung
Unser Maurermeister und unser staatl. gepr. Bautechniker/Energieberater (hwk), beraten Sie gerne in allen Bereichen zur Energetischen Gebäudesanierung.
Energieausweis “Energiepass”
Unser Bautechniker/Energieberater (hwk) erstellt Ihnen auf Wunsch gerne den in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) geforderten Energieausweis für Wohngebäude.
Warum ein Energieausweis?
In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. In Deutschland wird ca. ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für Raumheizung und Warmwasserbereitung benötigt. Für den Wohnungsnutzer ist der Energieverbrauch aber meistens eine unbekannte Größe. Durch das Inkrafttreten der neuen EnEV wird sich folgendes ändern:
Seit 1. Juli 2008 dürfen potentielle Neumieter und Käufer von älteren Wohnungen und Wohnhäusern den Energieausweis verlangen. Dadurch kann er Abschätzen ob die Wohnung bzw. das Wohnhaus eine Energieschleuder oder ein Energiesparer ist.
Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis:
- Übergangsphase vom Inkrafttreten EnEV 2007 bis 30.09.2008 alle Gebäude bis 4 Wohnungen
- Bauantrag vor dem 01.11.1977 und energetischen Kriterien der 1. WSchVO (11.08.1977) entsprechend
- alle Gebäude mit mehr als 4 Wohnungen
- alle Gebäude errichtet nach 1977
Bedarfsausweis zwingend bei:
- Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln wie z.B. KfW-Mitteln
- allen Gebäuden bis 4 Wohnungen
- mit Bauantrag vor dem 01.11.1977
und
- die nicht mindestens den Anforderungen der 1. WSchVO ( 11.08.1977) entsprechen
Neubau, kleine Gebäude, Baudenkmäler
Bei Neubauten besteht Ausweispflicht seit Inkrafttreten der EnEV (1.10.2007) für alle Gebäude die nach diesem Termin genehmigt, oder bei genehmigungsfreien Gebäuden, gebaut werden
Für kleine Gebäude ( weniger als 50 m² Nutzfläche ) und Baudenkmäler besteht keine Ausweispflicht.
EnEV 2009
Gültig seit 01.10.2009
Wichtige Änderungen:
Verschärfung der Primärenergetischen Anforderungen ( Gesamtenergieeffizienz ) um durchschnittlich 30 % gegenüber EnEV 2007
Verschärfung der Energetischen Anforderungen, gegenüber der EnEV 2007 an Außenbauteile bei wesentlichen Änderungen am Gebäudebestand um ebenfals durchschnittlich 30 %
Ausweitung einzelner Nachrüstungspflichten bei Anlagen und Gebäuden
Regelungen zur Stufenweisen Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen
Einführung Schriftlicher Belege über durchgeführte Maßnahmen
Überprüfung der Einhaltung von Nachrüstverpflichtungen durch die Bezirksschornsteinfegermeister
